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Für Softwareüberlassung, Hardwareverkauf und Erbringung von Dienstleistungen im EDV- und Medien- Bereich / Stand: 12/2007
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Media 19” Inh. Axel Buchta bzgl. Kauf, Beratung, Organisation Entwicklung und Programmierung von EDV- Systemen, einschließlich Systemlösungen, Systemanalysen, -erweiterungen und -modifikationen.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von der Media 19” Inh. Axel Buchta bedürfen der Schriftform.
Die vorliegenden Bedingungen werden vom Kunden auch für weitere von der Media 19” zu erbringende Leistungen anerkannt, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Angebote von der Media 19” Inh. Axel Buchta sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich. Angebotsunterlagen bleiben Eigentum von der Media 19” und dürfen ohne Zustimmung von der Media 19” weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
Zum Vertragsschluss kommt es durch schriftliche Annahmeerklärung des Angebots oder durch Leistungserbringung von der Media 19”.
Der Umfang der von der Media 19” Inh. Axel Buchta zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen, gelten in nachstehender Reihenfolge die Hardwarebetreuungs-, die Softwarepflege - und die Softwaresupportvereinbarung sowie ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Media 19” Inh. Axel Buchta behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
In dem Fall, dass sich die Dauer eines Projekts durch ein Verschulden des Kunden verzögert, behält sich die Media 19” vor, vereinbarte Preise in dem Umfang zu erhöhen, wie sich Gehälter, Einkaufspreise oder ähnliche Beschaffungskosten erhöht haben.
Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der kurzfristig die notwendigen Informationen und Entscheidungen geben oder sie herbeiführen kann. Sämtliche Willenserklärungen des Kunden in Bezug auf die Durchführung der Leistungen sind nur dann für die Media 19” verbindlich, wenn sie von dem benannten Ansprechpartner abgegeben worden sind.
Bestehen die Leistungen von der Media 19” aus mehreren Teilen oder sind die Leistungen Bestandteil eines Gesamtprojekts, so werden der Kunde und die Media 19” einen Projektplan mit den Abhängigkeiten der Teilprojekte voneinander und deren Termine der Fertigstellung definieren.
Media 19” wird die von ihr zu erbringenden Leistungen nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik ausführen. Art und Weise der Durchführung sowie Arbeitsort und Arbeitszeit bestimmt die Media 19”.
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Systemvoraussetzungen für den Einsatz der von der Media 19” gelieferten Programme und Lösungen gegeben sind. Sollten sich durch ein Fehlen dieser Voraussetzungen Verzögerungen im Projektablauf oder zusätzliche Kosten ergeben, so geht dies zu Lasten des Kunden.
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Hardware und Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation, Einrichtung und Inbetriebnahme durch die Media 19” als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Hardware und Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, gesondert berechnet.
Sofern die Media 19” Inh. Axel Buchta Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen vor Ort erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die technische Basis, die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von der Media 19” Inh. Axel Buchta angemessen. Media 19” Inh. Axel Buchta kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von der Media 19” Inh. Axel Buchta aus § 643 BGB bleiben unberührt.
Wenn der Kunde Kaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Hardware, Software oder Softwareteile und andere Ware nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler der Media 19” Inh. Axel Buchta unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Media 19” Inh. Axel Buchta ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von geeigneten Dritten erbringen zu lassen.
Die Media 19” Inh. Axel Buchta ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum der Media 19” Inh. Axel Buchta. Media 19” Inh. Axel Buchta behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten. Für gelieferte Demoversionen erfolgen keine Support- und Pflegeleistungen. Der Kunde hat bei der Installation von Demoversionen zu sichern, dass andere Programme nicht behindert oder beeinträchtigt werden.
Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang und Dauer der Funktionsprüfung können separat schriftlich vereinbart werden.
Von der Media 19” Inh. Axel Buchta angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Für den Fall, dass der vereinbarte Liefertermin der Media 19” Inh. Axel Buchta um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, der Media 19” Inh. Axel Buchta eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von der Media 19” Inh. Axel Buchta nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei der Media 19” Inh. Axel Buchta, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
Die von der Media 19” im Angebot oder an anderer Stelle genannten Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
Die Media 19” Inh. Axel Buchta ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist bzw. speziell bei Hardwareangeboten der Hinweis auf Tagespreise gegeben wurde. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten; bei Neukunden werden für die erste Rechnung 30-50 % Vorauskasse angesetzt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Media 19” Inh. Axel Buchta berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. ab 01.01.1999 dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder die Media 19” Inh. Axel Buchta einen höheren Schaden nachweist.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen der Media 19” Inh. Axel Buchta verrechnen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, darf er Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB) nur wegen von der Media 19” Inh. Axel Buchta anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltend machen.
Schuldet der Kunde der Media 19” Inh. Axel Buchta mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird - sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist die Media 19” Inh. Axel Buchta nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die Media 19” Inh. Axel Buchta Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder die Media 19” Inh. Axel Buchta einen höheren Schaden nachweist.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Von der Media 19” Inh. Axel Buchta auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Media 19” Inh. Axel Buchta unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären.
Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er der Media 19” Inh. Axel Buchta unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei der Media 19” Unternehmensberatung GbR ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Die Media 19” Inh. Axel Buchta ist als Systempartner nicht Hersteller von Software und kann bzw. darf damit keinen Einfluss auf die Software nehmen und kann insbesondere keine Kompatibilitätszusagen treffen.
Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, leistet die Media 19” Inh. Axel Buchta bei Mängeln an von ihr gelieferter Software und Hardware bzw. Werkleistungen wie folgt Gewähr:
Die Media 19” Inh. Axel Buchta gewährleistet, dass die Produkte der in den Anwenderdokumentation enthaltenen Leistungsbeschreibung des Herstellers entspricht und auf geprüften und fehlerfreien Datenträgern ausgeliefert wird. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter detaillierter Darlegung der aufgetretenen Fehler zu melden.
Die Media 19” Inh. Axel Buchta wird unverzüglich jeden Mangel prüfen und wenn berechtigt und nachvollziehbar, dem Hersteller anzeigen. Der Hersteller behält sich vor, Mängel nach Wahl durch Nachbesserung bzw. durch Austausch mit fehlerfreier Ware beseitigen. Die Bereitstellung der geänderten Produkte erfolgt unmittelbar nach Eingang der Ware bei der Media 19” Inh. Axel Buchta. Der Kunde wird die Media 19” Inh. Axel Buchta bei der Beseitigung im erforderlichen Umfang unterstützen.
Der Kunde kann erst bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Bei nur unerheblicher Minderung des Werts oder der Tauglichkeit der Leistung ist der Rücktritt ausgeschlossen.
Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an der Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
Bei schuldhafter Verletzung von Beratungs-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungspflichten ist die Media 19” Inh. Axel Buchta zunächst zur kostenlosen Nachbesserung berechtigt, es sei denn, die Nachbesserung ist für den Kunden nicht zumutbar.
Die Media 19” Inh. Axel Buchta behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware und das Nutzungsrecht an Hardware und Software sowie inhaltlicher Ausarbeitungen bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der Media 19” Inh. Axel Buchta in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die Media 19” Inh. Axel Buchta zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die Media 19” Inh. Axel Buchta ab. Die Media 19” Inh. Axel Buchta nimmt die Abtretung an.
Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an die Media 19” Inh. Axel Buchta ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen der Media 19” Inh. Axel Buchta hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zugeben. Die Media 19” Inh. Axel Buchta ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist die Media 19” Inh. Axel Buchta berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die Media 19” Inh. Axel Buchta ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
Bei einem Rücknahmerecht der Media 19” Inh. Axel Buchta gemäß vorstehendem Absatz ist die Media 19” Inh. Axel Buchta berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern der Media 19” Inh. Axel Buchta den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Urheber- und gewerbliche Schutzrechte an der durch die Media 19” Inh. Axel Buchta gelieferte Software verbleiben beim jeweiligen Hersteller der Software. Die auf den Produkten oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde bei Software ein einfaches Nutzungsrecht. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Einzellizenzbedingungen für die jeweiligen Produkte.
Die Media 19” Inh. Axel Buchta haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften.
Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten haftet die Media 19” Inh. Axel Buchta, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden.
Die Media 19” Inh. Axel Buchta haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten.
Die Media 19” Inh. Axel Buchta haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung - hätte verhindern können.
Die Haftung ist - außer bei Vorsatz - in jedem Fall auf den Betrag der Deckungssumme der von der Media 19” Inh. Axel Buchta abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
Die Regelungen dieser Ziffer 12 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Media 19” Inh. Axel Buchta.
Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes gelten nicht für die Media 19” Inh. Axel Buchta, sondern ausschließlich für den Hersteller der Produkte.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit der Media 19” Inh. Axel Buchta geschlossene Verträgen als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit der Media 19” Inh. Axel Buchta geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung der Media 19” Inh. Axel Buchta ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
Der Kunde ermächtigt die Media 19” Inh. Axel Buchta, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der Media 19” Inh. Axel Buchta ist Berlin.
Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Berlin-Tiergarten vereinbart.
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